Konflikt zwischen Staat und Kirche
Nach der Säkularisation – davon war bereits die Rede – gibt das „Kölner Ereignis“ von 1837 einen Vorgeschmack auf den Widerstand und die Ablehnung gegenüber der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert: Der Kölner Erzbischof Clemens August wird von der preußischen Regierung verhaftet, weil er in der Frage der Mischehen nicht staatlichem, sondern kirchlichem Recht folgt.
Der Kulturkampf erzwingt nicht nur die Schließung von Kindergärten, Waisenhäusern und Schulen, sondern entfacht zugleich die Aktivitäten im Ausland. In England lassen sich die Armen Dienstmägde nicht nur im LondonerArbeiter-Vorort White Chapel nieder, sondern auch später in Hendon (Foto).
Einige Jahrzehnte später wird der Konflikt zwischen Kirche und Staat, „Kulturkampf“ genannt, noch stärker. Es muss Hintergründe haben, wenn der Staat unter Leitung von Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck mit gesetzlichen Verboten gegen die Kirche, damit auch gegen die Orden, vorgeht.
Die Katholiken haben zu größerem Selbstbewusstsein gefunden und fordern mehr Freiheit. Die Bischöfe wollen mit dem Heiligen Stuhl in Rom direkt in Kontakt treten, der bislang über die preußische Staatsbehörde vermittelt wird. Die Kirche fordert eine selbständige Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten, auch hier kann der Staat Einfluss nehmen, er überwacht und kontrolliert.Der Protestant Otto von Bismarck, der gerade den Aufbau eines neuen deutschen Reiches betreibt, kann sich nur vorstellen, dass sich die katholische Kirche ähnlich wie die evangelische Landeskirche dem Staat unterordnet. Außerdem ist ihm der Einfluss der katholisch orientierten Zentrumspartei, die sich 1870 neu bildet und mit beträchtlicher Stärke in den neuen Reichstag einzieht, ein Dorn im Auge. Aber auch weltanschauliche Unterschiede sind von bedeutender Rolle: Der bürgerliche Liberalismus ist weitgehend kirchenfeindlich eingestellt, hält die Kirche für rückständig, wenig national und daher staatsgefährdend.
Bild: Satirische Darstellung des Kulturkampfes: Wer ist am Zug? Papst Pius IX. oder Reichskanzler Bismarck? – Die Kath. Kirche geht zwar gestärkt aus dieser Auseinandersetzung hervor. Für beide Seitenbleibt der Streit nicht ohne Nachteile.
Mit dem „Kanzelparagraph“ wird 1871 die freie Predigt eingeschränkt; das Schulaufsichtgesetz, das Reichsjesuitengesetz, das Jesuiten und verwandte Orden verbietet, und die Maigesetze (1873) folgen.
Im Mai 1875 werden alle Klöster und Ordensniederlassungen in Preußen aufgehoben und die Ordensleute ausgewiesen.
Als Ausnahme dürfen nur die in der Krankenpflege tätigen Orden bleiben. Außerdem werden alle finanziellen Pflichtleistungen des Staates an die Kirche gesperrt.
Diese Gesetze wirken sich katastrophal aus, weil sie mit Polizeimaßnahmen, Geld- und Gefängnisstrafen durchgesetzt werden. Dem Beispiel Preußens folgen andere deutsche Staaten. Viele Geistliche werden zu empfindlichen Strafen verurteilt.
Im Jahr 1878 befinden sich von zwölf Bischöfen nur noch vier auf ihrem Pfosten.
Aber alle Anstrengungen, die kirchlichen Strukturen zu zerschlagen, scheitern an der Widerstandskraft der Katholiken. Die Gläubigen stellen sich standhaft, opferwillig und einmütig den Maßnahmen entgegen. 1880 beginnt der Abbau der Kulturkampfgesetzgebung. Der mächtigste Staatsmann Europas, Reichskanzler Fürst von Bismarck, muss nachgeben.






