
- Haus Werdenfels, Foto: Sr. Benedicta Köth, ADJC
Politische Repressalien - ADJC
Die "Armen Dienstmägde Jesu Christi" sind von den Repressionen nicht ausgenommen. Zuerst verbieten die Nationalsozialisten die Kruzifixe in den Schulen. Zwei Jahre später – 1939 – fühlen sie sich stark genug, die Bekenntnisschulen zu verbieten.
Siebe Mittelschulen, beide Mädchengymnasien und 70 Kindergärten der "Armen Dienstmägde Jesu Christi" werden gleichzeitig geschlossen. Die meisten Nähschulen und übrigen Kindergärten werden nach und nach verboten – oft unter Beschlagnahme von Räumen und Inventar!
Manche Schwestern werden eingesperrt, einzelne in ein Konzentrationslager abtransportiert. Außer der Krankenpflege werden der Gemeinschaft praktisch sämtliche Aufgabenfelder entzogen – meist unter Einsatz brutaler Methoden.
Gleich zu Anfang der Maßnahmen gegen Behinderte, die nach Anschauung der Nationalsozialisten kein Recht Auf Leben haben, steht neben anderen Einrichtungen auch die Bildungsanstalt für schwach befähigte Kinder in Aulhausen auf der schwarzen Liste. In der Chronik des Dernbacher Mutterhauses heißt es dazu: „In der zweiten Hälfte dieses Jahres (1938) begann für unsere Schwestern im St. Vincenzstift zu Aulhausen ein schwerer Kreuzweg. Die herrlich gelegene und mustergültig eingerichtete Anstalt war der nationalsozialistischen Regierung ein begehrtes Objekt, und sie scheute keine Mittel, es in ihren Besitz zu bringen. Natürlich musste nach außen der Schein der Rechtlichkeit gewahrt bleiben, und so suchte man Gründe, um die Schwestern aus dem Haus zu verdrängen. Verhöre bei den Kranken, bei denen man mit Versprechen nicht sparte, ergaben bald das gewünschte Anklagematerial gegen die Schwestern und Angestellten. Misshandlungen der Schwachsinnigen lastete man den Schwestern an, Übertretungen des Züchtigungsrechtes von Seiten der Ärztin, der Geistlichen und der Schwestern und des Personals.“
Eine Reihe von Mitarbeitern – nicht nur aus der Anstaltsleitung – werden in „Schutzhaft“ genommen, wie zynisch die Freiheitsberaubung genannt wird. Offiziell kommt am 13. Dezember 1938 der Bescheid, dass bis zum Silvestertag die Schwestern das Haus verlassen und ein Teil der Kinder verlegt werden müssen. Mündlich wird die Anweisung erteilt, die Eltern nicht zu verständigen. Die Kinder werden nach Weihnachten in Pflegeanstalten nach Idstein, Scheuern, Eichberg, Herborn und Andernach verlegt, wo sich ihre Spur verliert. Im darauf folgenden Jahr beginnen vor dem Landgericht in Wiesbaden die Verhandlungen im Strafprozess gegen die Mitarbeiter – Schwestern und Angestellte. Zwölf Hausdurchsuchungen und unzählige Verhöre sind vorausgegangen. Unter Zulassung der Öffentlichkeit werden 16 lange, höchst peinliche Verhandlungen durchgeführt.
Die Chronik in Dernbach vermerkt darüber: „Die Verhandlungen in Wiesbaden boten ein traurigen Bild der Rechtssprechung im ‚ewigen Reich’ Adolf Hitlers. Während man unschuldige Menschen, die in jahrelanger mühevoller und opferreicher Arbeit die Ärmsten der Armen betreuten, verurteilte… rauchten anderswo die Schlote der Krematorien, wo die Geisteskranken hingemordet wurden.“

- in der Gesellschaft..das Wasser des Lebens fließt.. Foto: Sr. Benedicta Köth, ADJC, Haus Werdenfels





